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Informationen zur Abrechnung nachdem Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen

Als Heilpraktikerinnenverband möchten wir gerne über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Zusatzversicherungen informieren. Viele Versicherungsunternehmen versprechen werbewirksam eine Übernahme der Heilpraktikerkosten in voller Höhe. Wieviel tatsächlich erstattet wird, ist von zahlreichen Bedingungen abhängig. Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenversicherung unterschiedlich. Die Erstattungshöhe orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), manchmal zusätzlich an dem Hufelandverzeichnis.
Diese Verzeichnisse sind für die Heilpraktikerin rechtlich nicht bindend. Sie kann ihr Honorar frei gestalten.
Eine individuelle Vereinbarung ist häufig notwendig, da die in der GebüH aufgeführten Therapieverfahren und Gebühren aus dem Jahre 1985 stammen. Viele Therapieverfahren sind dort nicht aufgeführt, einige Verfahren werden nur bei bestimmten Beschwerden erstattet und die Höhe der Vergütung entspricht nicht den heute angemessenen Honorarsätzen. Die Qualität der naturheilkundlichen Behandlung liegt in der speziellen Kompetenz der Heilpraktikerin. Ganzheitliche Diagnose- und Therapie-Verfahren, Erfahrung und Wissen fließen in das Behandlungskonzept ein.
Diese sorgfältige, ganzheitliche Behandlungsweise lässt sich nicht auf das isolierte Therapieren einzelner Beschwerden reduzieren, um aus formalen Gründen den Ziffern der veralteten Gebührenordnung und der Erstattungsfähigkeit gerecht zu werden. Die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen und das Honorar wird die Heilpraktikerin offen legen. Auf Wunsch
wird sie über eine prinzipielle Erstattungsfähigkeit im Rahmen der GebüH informieren. Sofern bei den besprochenen und aus medizinisch - therapeutischer Sicht sinnvollen Behandlungsmaßnahmen eine Erstattung im Prinzip infrage kommt, stellt die Heilpraktikerin nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung. Eine Gewähr für die volle Übernahme der Kosten durch die Versicherung kannjedoch nicht übernommen werden, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen und in vielen Fällen auch die Erstattung von einer Einzelfallentscheidungen abhängig ist.
Als Berufsverband raten wir, sich bei Abschluss eines Versicherungsvertrags genau danach zu erkundigen, welche Verfahren zu welchen Sätzen und bei welchen Diagnosen

Entnommen aus dem Informationsfleyers

LACHESIS e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
Verein von Frauen zur Förderung der
Naturheilkunde
Geschäftsstelle:
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel
Tel. 03327-668480, Fax 03327-668490
e-mail: info@lachesis.de, www.lachesis.de

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